Steuerkontoabfrage

Aus Datenschutzgründen geben die Finanzämter zunehmend keine telefonischen Auskünfte mehr. Weiterhin wurde für die Anforderung von Steuerkontoauszügen in Papierform in Hamburg eine Gebühr von € 3,00 pro Seite eingeführt. Das hat insbesondere auf unsere tägliche Arbeit bei der Abstimmung der Steuerkonten unserer Mandanten – vor allem im unternehmerischen Bereich mit Umsatzsteuer und Lohnsteuer – erhebliche  Auswirkungen.

Statt der telefonischen Auskünfte bietet die Finanzverwaltung einen elektronischen Zugang zum Steuerkonto an. Seit kurzem ist das auch für das Bundesland Hamburg möglich. Damit wird diese zeit- und kostensparende Möglichkeit für uns nutzbar. Um einen solchen Zugang einzurichten, benötigen wir von jedem Mandanten (bzw. für jede Steuernummer) eine Vollmacht.

Die vorbereiteten Vollmachten sind im folgenden verlinkt.

Wir möchten auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Registrierungen für die elektronische Steuerontoabfrage in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich gehandhabt wird. Wir können daher nicht ausschließen, dass Ihnen vor Beginn des Verfahrens Briefe durch die Finanzverwaltung zugehen, die durch die Umsetzung in Ihrem Bundesland bedingt sind. Dabei handelt es sich um Schreiben, die wir nicht beeinflussen bzw. unterdrücken können. Wir bitten Sie daher um Verständnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Elektronische Steuerkontoabfrage für Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Für die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die Vorgehensweise relativ ähnlich. In diesen drei Bundesländen wird die Vollmacht wie auch der Registrierungsantrag an eine zentrale Stelle geleitet und von dort genehmigt.

Sofern Sie an dem Verfahren teilnehmen wollen, laden Sie bitte – in Abhängigkeit von Ihrem Wohnsitz oder der Betriebsstätte – das PDF-Formular für Ihr Bundesland herunter:

Sie können die PDF-Datei am Computer ausfüllen und drucken. Nach dem Ausdruck müssen Sie diese noch rechtsgültig unterzeichnen und uns per Email oder Post zuleiten.

Wir leiten dann die Vollmacht an die Finanzverwaltung weiter und stellen fristgerecht den Registierungsantrag. Sobald uns der Zugriff auf das Steuerkonto möglich ist, informieren wir Sie kurz darüber.

Ausfüllbare Formulare für andere Bundesländer übersenden wir Ihnen gern per E-Mail. Bitte sprechen Sie dazu Ihren zuständigen Bearbeiter an.

  • Die Unterzeichnung muss bei Verheirateten durch beide Eheleute erfolgen
  • Sofern die Ehefrau eine eigene Steuernummer hat (getrennte Veranlagung oder eigenes Unternehmen), muss diese für die Steuernummer einen eigenen Antrag stellen.
  • Bei Gesellschaften muss der aktuell im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer/Vorstand unterzeichnen.
  • Bei Unternehmen sollte zusätzlich zur Unterschrift auch der Firmenstempel benutzt werden.

Gültigkeit der Vollmacht bei Steuernummernwechsel:

  • Bei Steuernummernwechsel durch Umzug (auch im gleichen Bundesland) ist eine neue Vollmacht zu stellen
  • Nur bei durch organisatorische Maßnahmen im Finanzamt bedingte Steuernummernwechsel gilt die Vollmacht weiter.

Widerruf der Vollmacht:

  • Die Vollmacht kann jederzeit von jeder Seite gegenüber der Finanzverwaltung widerrufen werden.
  • Es erfolgt kein automatischer Widerruf der Vollmacht bei Mandatsbeendigung.

Wir setzen für die elektronische Steuerkontoabfrage die Software „Steuerkonto online“ der DATEV eG ein. Über die gewöhnlichen Sicherheitsmechanismen auf Betriebssystemebene ist das Verfahren weiterhin durch sog. SmartCards abgesichert. Diese – in Verbindung mit individuellen SmartCard-Passwörtern – gewährleisten eine sichere, verschlüsselte Kommunkation beim Datenabruf und eine ebenfalls verschlüsselte Datenablage in unserem IT-System.

Für weitere Informationen zum Verfahren verweisen wir auf www.elster.de.